Ratgeber
Muster 4: Die Verordnung einer Krankenbeförderung verstehen
Muster 4 ist die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung. Das Formular dokumentiert unter anderem den Anlass, das erforderliche Beförderungsmittel und mögliche medizinische Anforderungen. Es ist jedoch keine pauschale Zusage, dass jede angegebene Fahrt von der Krankenkasse bezahlt wird.
Kurz zusammengefasst
- Muster 4 wird verwendet, wenn eine Krankenbeförderung medizinisch notwendig verordnet wird.
- Die Verordnung bezeichnet Anlass, Beförderungsmittel und gegebenenfalls notwendige Zusatzanforderungen.
- Ob vor der Fahrt eine Genehmigung nötig ist, hängt vom Behandlungsanlass und den persönlichen Voraussetzungen ab.
Was ist Muster 4?
Ärztinnen, Ärzte und weitere verordnungsberechtigte Behandelnde nutzen Muster 4, wenn eine Krankenbeförderung medizinisch notwendig ist. Die Verordnung unterscheidet den Grund der Fahrt und das erforderliche Beförderungsmittel.
Taxi oder Mietwagen kommen als Krankenfahrt infrage, wenn keine medizinisch-fachliche Betreuung und keine besondere Einrichtung eines Krankentransportwagens erforderlich sind. Diese fachliche Auswahl trifft nicht der Fahrdienst.
Quellen für diesen Abschnitt: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenärztliche Bundesvereinigung
Welche Angaben sind für die Fahrt wichtig?
Für die organisatorische Abstimmung sind vor allem Behandlungsort, Termin, Fahrtanlass sowie das verordnete Beförderungsmittel relevant. Prüfen Sie, ob die Angaben lesbar sind und zur geplanten Fahrt passen.
Ändert sich der Termin oder das Ziel, sollte vor der Fahrt geklärt werden, ob die vorhandene Verordnung weiterhin passt. Der Fahrdienst darf unklare medizinische oder versicherungsrechtliche Angaben nicht eigenständig ersetzen.
Quellen für diesen Abschnitt: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Verordnung ist nicht immer gleich Genehmigung
Bei bestimmten Fahrten ist keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, etwa bei medizinisch notwendigen Fahrten zu einer stationären Behandlung. Bei ambulanten Behandlungen besteht dagegen häufig ein Genehmigungsvorbehalt, zugleich gibt es klar definierte Ausnahmen.
Lassen Sie sich im Zweifel von der verordnenden Stelle und Ihrer Krankenkasse bestätigen, ob die Verordnung vor Fahrtbeginn genehmigt werden muss. Eine allgemeine Antwort für alle Fälle wäre irreführend.
Quellen für diesen Abschnitt: Gemeinsamer Bundesausschuss, Kassenärztliche Bundesvereinigung
Was sollte vor der ersten Fahrt vorliegen?
Halten Sie die vollständig ausgefüllte Verordnung und – falls erforderlich – die Genehmigung der Krankenkasse bereit. Stimmen Sie anschließend Termin, Abholadresse, Ziel und Rückfahrt mit dem Fahrdienst ab.
Auch mit Verordnung bleibt eine konkrete Fahrtanfrage zunächst unverbindlich, bis der Fahrdienst sie ausdrücklich bestätigt hat.
Quellen für diesen Abschnitt: Gemeinsamer Bundesausschuss
Häufige Fragen
Geprüfte Quellen
Zuletzt inhaltlich geprüft am 19. August 2026.
- [1] Kassenärztliche Bundesvereinigung: KrankenbeförderungGeprüft am 19. August 2026
- [2] Kassenärztliche Bundesvereinigung: Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung – Muster 4Geprüft am 19. August 2026
- [3] Gemeinsamer Bundesausschuss: KrankenbeförderungGeprüft am 19. August 2026